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Barrierefreiheit
Barrierefreiheitserklärung
Die Betreibenden dieser Website sind bemüht, ihre Webpräsenz im Einklang mit § 12a BGG sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Website projekt.zukunftsraum-demografie.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden zum Teil erfüllt.
Die technische Basis der Website bildet das Content-Management-System TYPO3, das in aktuellen Versionen eine gute Grundlage für barrierefreies Webdesign bietet. Barrierefreiheit wurde bei der Konzeption und Umsetzung der Website mitgedacht, jedoch bestehen noch einzelne Einschränkungen, insbesondere bei eingebetteten Inhalten und älteren Dokumenten.
Ein vollständiger BITV-Test wird zeitnah durchgeführt. Die Ergebnisse werden nach Vorliegen veröffentlicht.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aktuell können folgende Inhalte und Funktionen noch nicht vollständig barrierefrei angeboten werden:
Einige ältere PDF- oder Word-Dokumente sind noch nicht barrierefrei aufbereitet.
Alternativtexte für Bilder und andere Medieninhalte werden laufend ergänzt.
Die vollständige Bedienbarkeit über Tastatur ist auf einigen Unterseiten noch eingeschränkt.
Inhalte in Leichter Sprache und ein Video in Deutscher Gebärdensprache (DGS) befinden sich in Vorbereitung.
Eingebettete Inhalte von Drittanbietern (z. B. Karten, Videos) sind nicht in jedem Fall vollständig barrierefrei.
Erstellungsdatum dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 30.04.2025 erstellt und basiert auf einer Selbsteinschätzung der technischen und redaktionellen Umsetzungen der Website.
Feedback zur Barrierefreiheit
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung haben, kontaktieren Sie uns bitte:
Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V.
Online-Redaktion | Nina Reining
Am Stadtholz 24, 33609 Bielefeld
+49 221 204 77 922
reining@kompetenzz.de
Schlichtungsverfahren
Sollte Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend bearbeitet werden, können Sie die Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG kontaktieren:
Schlichtungsstelle BGG
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
www.schlichtungsstelle-bgg.de